26.02.2024

BVPF und weitere Handwerksverbände fordern Rücknahme des BEB-Hinweisblatts 9.2

Der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) und weitere Handwerksverbände fordern die Rücknahme des im April 2023 vom Bundesverband Estrich und Belag (BEB) veröffentlichten Hinweisblatts „Hinweise zur Festlegung und zur Beurteilung zulässiger Maß- und Ebenheitsabweichungen im Fußbodenbau außerhalb DIN 18202“. „Das Hinweisblatt enthält falsche und missverständliche Inhalte und Begrifflichkeiten, greift in die Kalkulationshoheit der Parkett- und Bodenleger ein und es werden neue Prüfpflichten definiert“, kritisieren der BVPF, der Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR), der Bundesverband Farbe Gestaltung und Bautenschutz (BV Farbe) und der Bundesverband der vereidigten Sachverständigen (BSR).

Nachdem BVPF, ZVR, BV Farbe und BSR mehrfach vergeblich den konstruktiven Dialog mit BEB zu einer gemeinschaftlichen Überarbeitung der Publikation gesucht haben, sind zwischenzeitlich in der Folge alle vier Verbände und der überwiegende Teil der Industrieverbände aus der Initiative „Praxisgerechte Regelwerke im Fußbodenbau“ (PRiF) ausgetreten. „Mit Erstellung dieses Hinweisblattes, ohne die Einbindung der tangierenden Verbände, hat der BEB den 2017 erstellten Verfahrenskodex der Initiative PRiF ad absurdum geführt“, bemängelt der BVPF.

Nachdem der BEB-Vorsitzende Daniel Rendler auf dem Internationalen Sachverständigentreffen der Estrichleger in Schweinfurt im November 2023 mittgeteilt hatte, dass das Hinweisblatt 9.2 bestehen bleibt und spätestens im Januar 2024 wieder veröffentlicht wird, haben die betroffenen Verbände dem BEB erarbeitete Änderungsvorschläge zu den Kritikpunkten übermittelt. In einer Sitzung des BEB-Arbeitskreises Sachverständige, zu der die BVPF-Vorstände Manfred Weber und Ralf Wollenberg eingeladen waren, kam eine Besprechung der strittigen Punkte jedoch kaum zustande; lediglich der Punkt „neue Prüfpflichten“ sei kurz thematisiert worden.

Am 24. Januar 2024 hat der BEB, ohne Abstimmung mit den betroffenen Verbänden, eine Pressemitteilung herausgegeben, in der er zumindest klar stellte, dass Parkett- und Bodenleger nicht für die Prüfung von Höhenbezugspunkten verantwortlich sind. Auf alle anderen Kritikpunkte wurde nicht eingegangen.

Zwischenzeitlich sind dem BVPF Fälle bekannt, bei denen Architekten und Planer mit Bezug auf das BEB Hinweisblatt 9.2 von Parkett- und Bodenlegern unberechtigterweise fordern, Höhenbezugspunkte zu prüfen. „Es ist nicht hinzunehmen, dass ein für das bodenlegende Handwerk nicht bedeutender Verband mit derartigen Publikationen Parkett- und Bodenlegern das Leben auf der Baustelle schwer macht“, bemängeln BVPF, ZVR, BV Farbe und BSR und fordern daher die Rücknahme des BEB Hinweisblattes 9.2.
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