04.11.2024
DKV: EUDR soll Eigenheiten der Kork-Prozesskette berücksichtigen
Auch der Deutsche Kork-Verband, DKW, meldet sich nun zur EU-Entwaldungsverordnung, EUDR, der Europäischen Union zu Wort, denn die Korkwirtschaft ist ebenfalls von davon betroffen. Der Verband bewertet die Stoßrichtung der EUDR grundsätzlich positiv, „sofern die Besonderheiten entlang der Wertschöpfungskette der Korkindustrie Beachtung finden“.
Korkeichen wachsen hauptsächlich im Mittelmeerraum, größter Korkproduzent ist Portugal. Alle neun Jahre werden die Bäume geerntet, ohne dass sie dafür gefällt werden müssen. Das bedeutet, Korkeichen, können mehrere hundert Jahre alt werden.„Je älter eine Korkeiche ist, desto größer die Ernte und desto besser die Qualität“, erläutert Lico-Geschäftsführer Edwin Lingg, Fachgruppensprecher Bodenbeläge im DKV weiter dazu. „Daher sind die Korkwaldbesitzer bestrebt, ihre Korkeichen so lange und so gut wie möglich zu erhalten.“
Insofern engagierten sich die Interessengemeinschaften der Korkindustrie in Portugal stark für den Erhalt und die Wiederaufforstung von Korkeichenwäldern. Jedes Jahr würden Tausende neuer Bäume gepflanzt, ständig werde zur Verbesserung der Resilienz und der Produktivität geforscht. „Diese Maßnahmen zeigen, dass die Branche bereits fest auf einer nachhaltigen Zukunft aufbaut“, unterstreicht der DKV, „die nicht nur die wirtschaftliche Sicherheit der an der Wertschöpfungskette Beteiligten diene, sondern auch der Biodiversität vor Ort.“
Die Herausforderung der Nachweispflicht sei für die Korkbranche prinzipiell zu bewältigen, da sie nachhaltige Praktiken bereits in ihren Arbeitsabläufen verankert habe, betont DKV-Vorstandssprecher Edgar Huber, Nachhaltigkeitsmanager von Zipse, „Der Änderungsvorschlag der EU-Kommission, die Anwendung der EUDR um zwölf Monate zu verschieben, gibt uns mehr Zeit, die administrativen Anforderungen zu prüfen und umzusetzen.“ Allerdings könne die Branche an bürokratische Grenzen stoßen; so werde es kaum möglich sein, nachzuweisen, aus welchem Waldstück und von welchem Baum der jeweilige Kork stamme - erst recht nicht nach mehreren Verarbeitungs- und Veredlungsschritten. „Wir appellieren daher, diese Besonderheiten in der Verordnungsanwendung zu berücksichtigen, da sonst ein zu 100 % nachhaltiges Produkt regulatorisch ausgebremst wird, was genau zum Gegenteil der Intention der EUDR führen würde.“