26.06.2023

TKB-Tagung: Klebstoffbranche forciert Nachhaltigkeit

Die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) stellte das Programm ihrer 36. Fachtagung unter den Trend Nachhaltigkeit, „dem man sich nicht entziehen könne, weil wir stark betroffen sind“, betonte der TKB-Vorsitzende Dr. Norbert Arnold in der Begrüßung der 155 Teilnehmer. Klebstoffe würden manchmal als nachteilig für die Nachhaltigkeit angesehen, obwohl sie sich auf die Nutzungsdauer einer Belagsverlegung und die technischen Eigenschaften positiv auswirkten – aber dazu später mehr.

Zunächst referierte Ulrich Weng, Leiter Uzin Anwendungstechnik Innendienst, zur Frage „Sanierung versus Neueinbau – Möglichkeiten zur ,Rettung’ alter Fußbodenkonstruktionen“. Wer sich mit dieser Abwägung beschäftigt, muss verschiedene Entscheidungen treffen, wie Weng erklärte: „Die erste Möglichkeit ist, alles muss raus.“ In diesem Fall wird ein neuer Estrich samt Bodenaufbau benötigt. Was die grundsätzlich einfachste und sicherste Lösung ist, wirft Fragen auf wie: Ist der komplette Neuaufbau ökologisch und ökonomisch sinnvoll? Im Falle eines geeigneten Altuntergrunds kann es auch ausreichen, den Bodenaufbau zu erneuern. Geht es nur um den Austausch eines Bodenbelags, muss die Untergrundprüfung zeigen, ob der Altuntergrund noch einmal neu belegt werden kann.

Für eine fachgerechte Untergrundvorbereitung unterstützen die Verlegewerkstoffanbieter das bodenlegende Handwerk mit Empfehlungen der jeweiligen Anwendungstechnik. Es gibt heutzutage Lösungen, um den Bestand zu erhalten und auf aufwendige Neuaufbauten zu verzichten – alte Fußbodenkonstruktionen können also durchaus „gerettet“ werden.

Nachhaltige Produkte und nachhaltige Fußböden – heute und in Zukunft

„Jeder Hersteller von Bodenbelägen oder Verlegewerkstoffen muss sein einzelnes Produkt mit möglichst geringem Umwelteinfluss herstellen. Das betrifft unter anderem Energie, Wasser, Abfalls und Schadstoffe“, erklärte Hartmut Urbath, Leiter Technical Sales Management PCI-Gruppe. Hierzu werde es künftig mehr CO2-reduzierte Rohstoffe geben. Urbath betonte, dass es für ein nachhaltiges Gebäude zielführend sei, Systeme aus Verlegewerkstoffen und Belag zu betrachten, weil diese in einer langen Nutzungsphase starken Einfluss hätten.

„Kleben von Parkett und Bodenbelägen behindert nicht die Kreislaufwirtschaft und die Wiederverwertung der Beläge“, betonte Urbath und stellte Beispiele vor, wie die Renovierbarkeit durchs Kleben sichergestellt werde und so einen Beitrag zur Ressourcenschonung über den Lebenszyklus des Bodens leiste. So kann geklebtes Parkett geschliffen und neu versiegelt und geölt werden. Das Schleifen von schwimmend verlegtem Parkett führe wegen der Vibrationen beim Schleifen zu einer unebenen Oberfläche. Auch homogene PVC-Beläge und Linoleum können durch entsprechende Maßnahmen in der Oberfläche erneuert werden.

Wirksamkeit von Estrichzusatzmitteln

Die Wirksamkeit von Estrichzusatzmitteln stelle er nicht in Frage, versicherte der Sachverständige Richard Kille. Und fügte hinzu, dass das Thema Feuchte zum Tagesgeschäft der Bodenbranche gehöre, vor allem auch der Sachverständigen. „Ob die Anwendung und Handhabung der Estrichzusatzmittel immer herstellerkonform erfolgt, darf mit der bekannten Baustellenpraxis zu Skepsis führen“, so die Erfahrung des Fachmanns. Fakt sei, dass es feuchteempfindliche Spachtelmassen und Bodenbelagskleber gebe.

Kille formulierte Anforderungen an eine funktionierende Boden-Konstruktion wie folgt: „Ich brauche eine Grundierung, die bei erhöhter Feuchte nicht weich wird und die Spachtelmasse trotzdem festhält. Die Spachtelmasse bleibt auch bei etwas mehr Feuchte hart und fest. Und es gibt Klebstoffe, die behalten ihre Schäl- und Scherfestigkeit, sie bleiben fest und druckstabil – auch bei einem feuchten Milieu. Wenn sich dann noch der Bodenbelag nicht zwingend von Feuchte beeinflussen lässt, entsteht ein Bodenaufbau, der die eine oder andere Unregelmäßigkeit des Baustellenalltags verkraftet.“ Killes Fazit, mit dem von ihm häufig zitierten „gesunden Menschenverstand“ lautete: „Diese Unregelmäßigkeiten sind für jeden Boden- und Parkettleger – ich möchte fast sagen – unvermeidbar in der heutigen Zeit.“

Belegreife – Definition eines weit gefassten Begriffs

„Bei der Belegreife denken viele an Trockenheit – tatsächlich ist Belegreife mehr als ausreichende Trockenheit“ – schon der Start des „Definitionsmarathons“ hatte es inhaltlich in sich. Als Basisdefinition schlug Dr. Frank Gahlmann, Technischer Geschäftsführer Stauf, vor: „Die Belegreife ist der Zustand eines Untergrunds, in dem er für die schadens- und mangelfreie, dauerhafte Aufnahme eines Bodenbelags geeignet ist.“ Der Referent unterschied bei den Belegreif-Eigenschaften zwischen zeitunabhängigen und zeitabhängigen Eigenschaften: Zu den weitestgehend zeitunabhängigen Eigenschaften zählte er Höhenlage, Ebenheit, Rissfreiheit, Rauigkeit, Sauberkeit, überstehende Randdämmstreifen und bei der Fußbodenheizung Messstellen, Aufheizprotokoll und Oberflächentemperatur. Zeitabhängige Eigenschaften sind bei mineralischen Estrichen der Feuchtezustand, die Festigkeit und das Schwindverhalten.

Dr. Gahlmann wies darauf hin, dass der Feuchtezustand eines Untergrunds durch mehrere Parameter charakterisiert ist. Dazu seien mindestens nötig: die Wassermenge (Feuchtegehalt), die relative Luftfeuchte (Feuchtepotenzial) und der Bindungszustand des Wassers. Die Belegreife eines Untergrunds hinsichtlich der Feuchte werde bestimmt durch die Wassermenge (Feuchtegehalt), Relative Luftfeuchte (Feuchtepotenzial), Feuchte-Transportwege und Transport-Mechanismen, Nutzungsklima und Gleichgewichtsfeuchteghalt bei Nutzungsklima. Der Feuchtezustand des Untergrunds, zusammengesetzt aus Feuchtgehalt und Feuchtepotenzial, habe wiederum direkten Einfluss auf die Auswahl von Verlegewerkstoffen und Bodenbelägen.

Mechanische Eigenschaften von Parkettklebstoffen

Spannungen werden primär durch feuchte-abhängiges Quellen und Schwinden des Holzes hervorgerufen. Elastische Klebstoffe reduzieren im Verhältnis zu hartelastischen Klebstoffen die Spannungen an der Estrichoberfläche, erklärte Dr. Antti Senf, Leiter Klebstoffentwicklung Bona Deutschland. In der Fläche bis ungefähr 0,1 m vom Rand seien auch elastische Klebstoffe „schubfest“. Weiche Klebstoffe ließen vor allem nicht maßstabile Parkettarten stärker arbeiten. Kommt es infolge einer falsch ausgeführten Versiegelung zu Seitenverleimung der Parkettelemente, schwinde bei der harten Klebung jeder Stab für sich und eine Blockbildung werde vermieden. Bei einer weichen Klebung kann die Seitenverleimung stärker sein als die Kraftübertragung zum Boden und es können sich Blöcke mit sehr breiten Fugen bilden.



Dr. Klaus Kersting, BG Bau
Reaktive Verlegewerkstoffe – aktuelle Entwicklungen

Zu reaktiven Systemen, die bei Parkett- und Bodenbelagsarbeiten eingesetzt werden, zählen Diisocyanate (reagieren zu Polyurethanen), Epoxidharze und Methoxysilanhaltige Polymere (wie Silan-Parkettkleber). Dr. Klaus Kersting, Referent Gefahrstoffe BG Bau, stellte klar, dass alle drei Systeme bei unsachgemäßer Anwendung Erkrankungen auslösen können.

Epoxidharze können zu Reizungen der Haut und zu allergischen Reaktionen auf der Haut führen. Deshalb muss ihr Einsatz auf technisch erforderliche Anwendungen beschränkt bleiben. Diisocyanate hingegen würden nur sehr selten zu Erkrankungen führen, sodass ihre Verwendung weiterhin grundsätzlich empfohlen werde. Die BG Bau rät Verarbeitern von Epoxidharzen und Diisocyanaten zum Tragen einer Schutzbrille, geeigneter Handschuhe und – für den Fall des Mischens – einer Schutzhose. Vor der Verwendung diisocyanathatiger Produkte ist für Verarbeiter bis zum Stichtag am 24. August 2023 eine entsprechende Schulung vorgeschrieben. Weitere Informationen dazu unter www.bgbau.de/isocyanate.

Silanmodifizierte Produkte sind in die Gefahrklassen Giscode RS10 und RS20 klassifiziert. Sie sind kennzeichnungsfrei, setzen aber bei und nach der Verarbeitung Methanol frei. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) wird bei Klebstoffen eingehalten, bei Grundierungen hingegen überschritten.


Podiumsdiskussion
„Nachhaltigkeit ist komplex“

Die Podiumsdiskussion machte die Komplexität von Nachhaltigkeit deutlich. Einigkeit gab es dazu, dass zwar häufig nachhaltige Produkte gefordert würden, diese aber ein Gebäude nicht automatisch nachhaltig machen. Die Industrie will daher Gebäudezertifizierer für Bodenprodukte sensibilisieren und fordert auf europäischer Ebene eine Definition von Nachhaltigkeit im Bauwesen ein. Dr. Martin Schäfer (Wakol) und der TKB-Vorsitzende Dr. Norbert Arnold (Uzin Utz) moderierten die Podiumsdiskussion. Teilnehmer waren Michael Schmid (Jaso/Trumpf), Daniel Wiegel (Gerflor), Udo Hermann (Handwerk), Hartmut Urbath (PCI-Gruppe) und Dr. Frank Gahlmann (Stauf).

Handwerker Udo Hermann äußerte gleich zu Beginn der Diskussion ernüchternd: „In den 23 Jahren meiner Selbstständigkeit hat noch nie ein Kunde bei mir einen nachhaltigen Parkettboden angefragt.“ Nach seiner Erfahrung möchten Kunden einen Bodenbelag, der zu ihnen passt. Das könne beispielsweise ein hochwertiges Parkett sein, das mit einer fachgerechten handwerklichen Leistung eingebaut wird.

Parketthersteller Michael Schmid beschäftigt sich bei seinen eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen in erster Linie mit der Frage: „Woher stammt das Holz? Ist es PEFC- oder FSC-zertifiziert?“. Für ihn als Hersteller sei es auch wichtig, wie viel CO2 seine Parkettprodukte in einem Gebäude speichern. Schmid betonte, dass die Komplexität von Nachhaltigkeit enorm sei.

Daniel Wiegel, Leiter Anwendungstechnik Gerflor, erhält in seiner täglichen Praxis Anfragen vom Großhandel, von Bodenlegern und von Endverbrauchern nach Siegeln wie Blauer Engel und Eurofins Gold. Manchmal würden auch Gebäude-Zertifikate wie solche von der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) für Produkte angefragt. Er müsse dann erklären, dass es diese nicht gibt: An dieser Stelle wird der Spagat zwischen Produkt und Gebäude deutlich.

Können Kompensationszahlungen ein sinnvolles Maß für Nachhaltigkeit sein? Auf diese Publikumsfrage äußerte Dr. Martin Schäfer, Geschäftsführer Wakol, die Ansicht, dass Produkte durch Kompensationszahlungen nicht anders werden, weil Aufforstungen und Pflanzungen nicht kausal zu den Produkten seien. Hartmut Urbath von der PCI Gruppe formulierte es ganz pragmatisch: „Es ist eine Art der Wiedergutmachung für den Umweltschaden, den ein Produkt anrichtet. Man tut auf der anderen Seite etwas Gutes für die Natur, damit sich das wieder ausgleicht in der CO2-Bilanz.“

Gibt es Berechnungen eines geklebten Parketts (mehrfach renovierbar) im Vergleich zu einem eingeschränkt renovierfähigen, schwimmend verlegten Parkett? Auf diese Frage aus dem Publikum antwortete Udo Hermann, dass Bodenbeläge in der Regel dann schwimmend verlegt würden, wenn ein Kunde Geld sparen möchte. Häufig schlage der Kunde dann nicht beim Parkettleger auf, sondern im Baumarkt. Wer zum Parkettleger kommt, möchte einen langlebigen, wertigen Fußboden, der dann auch geklebt wird.

Dr. Frank Gahlmann knüpfte in diesem Zusammenhang abermals an die Komplexität von Nachhaltigkeit an. „Bei verklebtem Parkett und LVT kann die Vorlauftemperatur von Fußbodenheizungen gesenkt werden. Wenn ich Parkett klebe, brauche ich vielleicht nur 8 mm Parkettdicke, vielleicht auch nur 6 mm. Ist das in Bezug auf Nachhaltigkeit gut oder schlecht?“ Oder anders formuliert: „Sollen wir mehr Holz einbauen, weil es CO2 speichert oder weniger Holz, weil es die Ressourcen schont?“ Darauf gibt es aktuell keine Antwort, ist Dr. Gahlmann überzeugt. Er forderte, dass der Mehrwert der Verlegewerkstoffe als Nachhaltigkeitsleistung analysiert werden müsse.

Hartmut Urbath will sich dafür einsetzen, dass Verlegewerkstoffe im Gebäudezertifizierungssystem berücksichtigt werden, damit der Planer auf diese Punkte für seine Gebäudezertifizierung sammeln kann – ansonsten seien die Bemühungen der Bauchemie „brotlose Kunst“.


TKB-Aktivitäten im Überblick

Die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) gibt mittlerweile 21 Merkblätter heraus (kostenloser Download unter www.klebstoffe.com). Dr. Norbert Arnold informierte in Köln unter anderem zu den folgenden Aktivitäten der TKB.

Feuchtegrenzwerte: In einer gemeinsamen Mitteilung vom Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF), Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV FGB), Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR) und Bundesverband Estrich und Belag (BEB) vom Juni 2022 heißt es: „Es sind die gleichen Feuchtegrenzwerte für Zementestrich ohne und mit Beschleuniger gültig und anzuwenden.“ Bei Parkett sei künftig eine Querschnittsmessung über den den gesamten Estrich möglich, dann wird der Grenzwert allerdings von bisher 1,8 CM-% bei beheizten Estrichen auf 1,6 CM-% reduziert. Die Querschnittsmessung sei nur möglich bis zu einer Estrichdicke von 65 mm.

KRL-Methode: „Bei Zementestrichen kann die Restfeuchte auch nach der KRL-Methode überprüft werden“, heißt es in der gemeinsamen Veröffentlichung der Verbände BVPF, BVFGB, ZVR und Verband der Deutschen Parkettindustrie (VDP) vom August 2022. Dazu Dr. Norbert Arnold: „Es hat sich etabliert, dass die KRL-Methode eine Messmethode ist, die funktioniert.“

KRL-Messbecher: Wer einen 3D-Drucker besitzt, kann die Druckdaten für den KRL-Messbecher aus dem TKB-Bericht 6 (www.klebstoffe.com) herunterladen. Die Konstruktion verfügt jetzt über einen stabilen Trichter und ein Gewinde. Alternativ kann man Messbecher bei Messgeräteherstellern erwerben.

Magere Zementestriche: Die TKB hat gemeinsam mit dem BVPF eine Untersuchung zum Trocknungsverhalten von mageren Estrichen (also solche mit einem niedrigen Zementgehalt) durchgeführt. „Selbst der 75 mm dicke magere Zementestrich trocknet deutlich schneller als ein herkömmlicher Estrich mit nur 50 mm Dicke“, bilanzierte Dr. Arnold. Details können im TKB-Bericht 10 auf www.klebstoffe.com nachgelesen werden.

Normung KRL-Methode: Die KRL-Methode ist jetzt europäisch genormt. Sie ist in der DIN EN 17668 enthalten, die im November 2022 publiziert wurde. „Die Norm hat durch 150 Einsprüche an Qualität gewonnen“, befand der TKB-Vorsitzende.

Norm für Spachtelmasse: Die TKB vertritt die Auffassung, dass Spachtelmassen keine Estriche sind und trieb deshalb die Norm DIN 53298-1 „Bodenspachtelmassen“ voran. Tatsächlich tragen viele Spachtelmassen eine CE-Kennzeichnung für Estriche, sodass sich der Estrich-Normungsausschuss für diese Produkte verantwortlich sieht. In diesem Fall gab es sogar 200 Einsprüche. Es wird in einigen Wochen mit einer Veröffentlichung gerechnet. Verschiedene Verbände haben laut Dr. Arnold eine Schlichtung beantragt. Die TKB argumentiert: „Um Spachtelmassen von Estrichen abzugrenzen, wird auf deren Schichtdicke abgestellt. Spachtelmassen werden in dünnen Schichten bis maximal 20 mm aufgebracht. Alles, was darüber liegt, ist ein Estrich.“

TKB-Merkblatt 10: In das TKB-Merkblatt 10 „Bodenbelags- und Parkettarbeiten auf System- und Trockenhohlböden - Fertigteilestrichen, Hohl- und Doppelböden“ wurden die beiden Letztgenannten Produktgruppen integriert.

TKB-Merkblatt 14: Dieses behandelt Schnellzementestriche und Estriche mit Estrichzusatzmitteln und wurde mit Stand November 2022 neu herausgegeben.

TKB-Merkblatt 20: Thema sind Sonderkonstruktionen – mit einer Sammlung häufig angewandter Sonderkonstruktionen. Hier wurde der juristische Hintergrund deutlich erweitert und als weitere Sonderkonstruktion die Verlegung von Belag auf Belag ergänzt.

TKB-Merkblatt 21: Behandelt wird das Kleben von elastischen Bodenbelägen, das zuvor in den nicht mehr aktualisierten Merkblättern 3, 4 und 7 Erwähnung fanden.

TKB-Merkbklatt 16: „Anerkannte Regeln der Technik bei der CM-Messung“ – Dr. Frank Gahlmann (Stauf) wird sich der Überarbeitung widmen.

Diisocynathaltige Produkte: Verarbeiter, die diisocyanathaltige Produkte (Polyurethane in Beschichtungen, Lacken und Injektionsharzen) einsetzen, müssen bis 24. August 2023 eine Schulung absolvieren. Die Schulung erfolgt über die Webseite www.safeusediisocyanates.eu

Europäische Bauproduktenverordnung: Die Verordnung regelt sämtliche Bauprodukte und soll zukünftig einen Schwerpunkt Nachhaltigkeit und Hygiene enthalten. Ein Teil der benötigten Daten können Verlegewerkstoffhersteller durch Umweltproduktdeklarationen (EPDs) beisteuern. Die neue Bauproduktenverordnung soll in zwei Jahren in Kraft treten. Angedacht sei eine lange Koexistenzphase von 20 Jahren von der jetzigen zur künftigen Bauproduktenverordnung.

Save-the-date: Die kommende TKB-Fachtagung ist für den 19. März 2024 im Kölner Maternushaus terminiert.
TKB-Tagung: Klebstoffbranche forciert Nachhaltigkeit
Foto/Grafik: SN Verlag
Nach vier Jahren Pause kamen 155 Teilnehmer zur TKB-Fachtagung ins Kölner Maternushaus.
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Dr. Norbert Arnold informierte über die aktuellen Themen der TKB.
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Hartmut Urbath: „Kleben von Parkett und Bodenbelägen behindert nicht die Kreislaufwirtschaft und die Wiederverwertung der Beläge.“
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Richard Kille: „Ob die Handhabung der Estrichzusatzmittel immer herstellerkonform erfolgt, darf mit der bekannten Baustellenpraxis zu Skepsis führen.“
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Dr. Frank Gahlmann: „Belegreife ist mehr als ausreichende Trockenheit.“
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Dr. Klaus Kersting, BG Bau
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