08.07.2022
Parkettindustrie begrüßt Konsens zu Feuchte-Grenzwerten
Für die Restfeuchte von frisch eingebautem Estrich gibt es Grenzwerte, die auch für Parketthersteller bedeutsam sind. Angesichts technischer Neuerungen hat der zuständige Sachverständigenrat den Stellenwert der geltenden Grenzwerte zur Restfeuchte von frisch verlegtem Estrich bekräftigt. Der Verband der Deutschen Parkettindustrie, VDP, begrüßt den Konsens.
Für das fachgerechte Verlegen von Holzfußboden ist ein trockener Estrich wichtig. Für die Restfeuchte des Estrichs gibt es daher klare Regeln: Laut den geltenden Regeln des Fachs und der DIN 18560 liegt das Limit für die Restfeuchte beheizter Zementestriche bei 1,8 CM%, bei unbeheizten Zementestrichen sind es 2,0 CM%.
Die Bedeutung dieser Werte haben der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik, BVPF und der Bundesverbandes der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung auf dem Deutschen Sachverständigentag bekräftigt, da die von einigen Herstellern von Estrichbeschleunigern erklärten höheren Grenzwerte in der Praxis ein erhöhtes Schadensrisiko für den Parkett- und Bodenleger bedeuten würden. Viele Parameter der Zusatzmittel und des Estrichs seien nicht bekannt und könnten von ihm weder geprüft noch bewertet werden.
Der VDP begrüßt dies; Vorsitzender Michael Schmid äußert sich erfreut darüber, „dass hier eine einheitliche Linie für Bodenbeläge auf beschleunigte Estriche geschaffen wurde“.