03.09.2026
ZDH und BVPF warnen vor Abmahnungen wegen Greenwashings
Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland gemäß der europäischen „EmpCo“-Richtlinie (2024/825 „Empowering Consumers“) neue gesetzliche Vorgaben für Umweltwerbung auf Produkten und Verpackungen. Die Gesetzesänderungen gegen unlauteren Wettbewerb betreffen nicht nur die herstellende Industrie, sondern auch Handwerksbetriebe, sofern sie Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel gegenüber Verbrauchern verwenden. Darauf weisen der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) hin. „Betriebe, die beispielsweise in ihrer Werbung gegenüber Verbrauchern Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel verwenden, müssen ab diesem Zeitpunkt die strengeren Vorgaben beachten, um möglichen Abmahnrisiken vorzubeugen“, warnt der BVPF.
Belege statt grüner Versprechen
Ziel der Richtlinie ist es, irreführende Geschäftspraktiken mit Umweltbezug strenger zu regulieren und damit pauschale oder nicht belegbare Nachhaltigkeitswerbung zurückzudrängen. Konkret sind daher künftig nicht nachweisbare allgemeine Umweltaussagen in der Werbung unzulässig. Dies beinhaltet pauschale Angaben wie „umweltfreundlich", ,,grün", ,,öko" oder „nachhaltig“. „Solche Schlagworte dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn das Unternehmen für sie eine gesetzlich definierte sogenannte ‚anerkannte hervorragende Umweltleistung‘ nachweisen kann, etwa über das Umweltzeichen ‚Blauer Engel‘“, erklärt der Verband. Ohne eine solche Auszeichnung müsse die Aussage entweder entfallen oder unmittelbar in derselben Werbung klar und hervorgehoben konkretisiert werden.
Zudem dürften Nachhaltigkeitssiegel künftig nur noch verwendet werden, wenn sie entweder auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden. „Unzulässig sind daher reine Eigenlabel ohne nachvollziehbare Kriterien und ohne externe Überprüfung“, betont der BVPF und rät seinen Mitgliedern: „Die Betriebe sollten ihre Internetseiten, Flyer, Broschüren, Social-Media-Auftritte etc. auf die Verwendung von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln überprüfen, da kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber drohen können.“
Zu den neuen „EmpCo“-Vorgaben hat der ZDH ein Merkblatt veröffentlicht –
hier im Download.