30.10.2024
VDP begrüßt EU-Registrierungspflicht für chinesisches Mehrschichtparkett
Der Verband der Deutschen Parkettindustrie, VDP, begrüßt die kürzlich von der EU-Kommission verabschiedete Durchführungsverordnung EU 2024/2733, nach der Importe von mehrschichtigen Parkettböden aus China registrierungspflichtig sind. Diese Maßnahme wird als erster wichtiger Schritt im laufenden Anti-Dumping-Verfahren gegen chinesische Hersteller angesehen. Nicht darin eingeschlossen sind Bambusprodukte und Mosaikparkett.
„Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist ein klares Signal gegen unfaire Handelspraktiken und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Parkettindustrie“, sagt VDP-Vorsitzender Michael Schmid. „Wir erwarten, dass sich diese Maßnahme ab sofort auf die Preisgestaltung chinesischer Dumpinganbieter auswirkt.“ Denn die Registrierungspflicht eröffne der EU die Möglichkeit, rückwirkend Zölle auf Importe zu erheben, sollte sich ein Dumping durch chinesische Exporteure im Laufe der EU-Untersuchung bestätigen. Es wird erwartet, dass die Kommission ab Mitte November die Höhe der vorläufigen Antidumpingzölle bekannt gibt, die dann ab Mitte Dezember in Kraft und für sechs Monate gelten soll.
Der Initiierung des Verfahrens ging eine Beschwerde des Verbandes der Europäischen Parkettindustrie, FEP, voraus, die auf Dumpingmargen zwischen 60 und 160 % hinweist. Die FEP verwies darauf, dass die europäischen Parketthersteller infolge dieser „unlauteren Geschäftspraktiken“ einen massiven Preis-und Umsatzdruck erlitten hätten, der eine nachhaltige Entwicklung und Investitionen gefährdet.
Der VDP sieht in der EU-Entscheidung eine Chance, die nachhaltige Holzverarbeitung in Europa zu sichern und die Nachfrage nach hochwertigen, lokal produzierten Produkten zu fördern. „Das wird langfristig nicht nur zur Stabilisierung der europäischen Parkettindustrie beitragen, sondern auch zum Erhalt lokaler Arbeitsplätze und zur Förderung umweltweltfreundlicher Produktionsweisen“, unterstreicht Schmid.