10.07.2023

Tegernseer Gebräuche: Neufeststellung verabschiedet

Am 4. Juli wurden die neu festgestellten „Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland“ offiziell verabschiedet. Die letztmalige Überarbeitung der sogenannten „Tegernseer Gebräuche“ datiert aus dem Jahr 1985. Die Neufeststellung war 2016 vom Deutschen Holzwirtschaftsrat gestartet worden, 2020 übernahmen der Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbands (DeSH) und der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) das Projekt. „Mit der Aktualisierung konnte ein von allen Akteuren getragener zeitgemäßer Rahmen für den Holzhandel in Deutschland geschaffen werden, neue Produkte und moderner Geschäftsverkehr integriert werden“, konstatierte GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel.

Die Tegernseer Gebräuche spielen für sämtliche Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Verarbeiter und Händler bis zum verarbeitenden Handwerk eine entscheidende Rolle, wenn bei Vergleichen, Reklamationen oder Handelsabschlüssen keine Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbestimmungen (ALZ), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder andere Vereinbarungen gelten. Durch die Verknüpfung mit dem Handelsgesetzbuch entfalten Gebräuche ‚Normcharakter‘ und sind rechtlich bindend, wenn keine Individualabsprachen getroffen wurden. Damit können sie eine rechtssichere Vertragsgrundlage für Unternehmen darstellen oder vereinbarte Vertrags- und Zahlungsbestimmungen erweitern und präzisieren. „Mit dem Regelwerk bieten wir der Branche ein zukunftsweisendes Dokument, das Unklarheiten beseitigt und Rechtsicherheit sowie verlässliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmenden schafft“, so DeSH und GD Holz.
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