27.11.2025

EUDR wird verschoben und angepasst

Das Europäische Parlament hat am 26. November mit großer Mehrheit für eine einjährige Verschiebung des Geltungsbeginns ebenso wie für inhaltliche Anpassungen der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten, EUDR, gestimmt. Mit seinem heutigen Votum hat das Europaparlament zentrale Forderungen der EU-Mitgliedstaaten bekräftigt, die sich bereits Mitte November für Änderungen an der EUDR ausgesprochen hatten. Dazu gehören die einjährige Verschiebung der EUDR bis 30. Dezember 2026, dringend notwendige Vereinfachungen bei den Informationspflichten für Klein- und Kleinstbetriebe ebenso wie eine Reduzierung des bürokratischen Aufwandes der Lieferkette. So soll auf das Weiterleiten von Referenznummern verzichtet werden. Laut dem heutigen Parlamentsbeschluss muss die EU-Kommission zudem bis Ende April 2026 weitere Vereinfachungen der EUDR prüfen.

Trotz der möglichen Verbesserungen werde die EUDR zusätzliche Nachweispflichten einführen, dämpft der Fachverband der Holzindustrie Österreich die mögliche Euphorie. Unternehmen seien verpflichtet, bei jedem Verarbeitungsschritt von Holz und Holzprodukten nachzuweisen, dass kein Entwaldungsrisiko besteht - vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Die EUDR betreffe nicht nur den Import, sondern auch Herstellung, Handel und Export innerhalb der EU. „In der Praxis führt das zu einem nicht umsetzbaren Bürokratieaufwand“. Eine Umfrage des Hauptverbandes der deutschen Holzindustrie (HDH) geht von Kosten in Höhe von 1,8 Mrd. EUR aus, um die EUDR einzuführen und von weiteren 1,2 Mrd. EUR für den jährlichen Betrieb.
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