08.10.2024
EUDR: EU-Kommission schlägt Verschiebung vor
Die Europäische Kommission hat unlängst vorgeschlagen, die Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, EUDR, um zwölf Monate zu verschieben. Wenn das Europäische Parlament und der EU-Rat dem Vorschlag zustimmen, was als wahrscheinlich gilt, wird die Anwendung der Verordnung für große Unternehmen erst am 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Juni 2026 verbindlich.
Damit reagiert die Kommission auf die Bedenken einer ganzen Reihe von außereuropäischen Lieferländern, einigen EU-Mitgliedstaaten und mehr als 140 Verbänden unter anderem aus der Holzbranche, dem Baugewerbe und dem Handwerk, die mehrfach eine Verschiebung gefordert hatten.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative der EU-Kommission“, so GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel. „Dem Holzhandel und dem Holzimport wären so ausreichend Zeit gegeben, sich anzupassen, mit internationalen Zulieferern zu sprechen und funktionsfähige Due Diligence-Systeme zu implementieren.“
Dem Hauptverband der Deutschen Holzindustrie reicht das noch nicht aus. Er mahnt eine grundsätzliche Überarbeitung der EUDR an. Die Kommission solle die Verschiebung der Richtlinie um ein Jahr dafür nutzen, die Verordnung von unnötiger Bürokratie zu entschlacken, fordert HDH-Präsident Johannes Schwörer. „Bei uns in Deutschland existiert das Problem der Entwaldung nicht, wir haben vielmehr das Problem, dass eine ausufernde Bürokratie mit umfangreichen Dokumentationspflichten die Betriebe und damit die Wirtschaft lähmt.“