19.03.2024
GD Holz plädiert für Verschiebung der EUDR
Die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) ist im vergangenen Jahr in Kraft getreten und soll nach Plan Ende 2024 angewendet werden. Bereits direkt nach der Verabschiedung hatte der Gesamtverband Holzhandel (GD Holz) darauf hingewiesen, dass zur Umsetzung der noch viele Fragen zur konkreten Handhabung offen sind. „Die Ziele der EUDR teilen wir, nämlich illegalen Holzeinschlag und Entwaldung weltweit zu verhindern, der Weg zur Umsetzung ist allerdings mit einem zu hohen bürokratischen Aufwand verbunden, zudem hat die EU-Kommission an vielen Stellen ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht, die Zeit wird knapp“, so GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel.
So fehlten unter anderem die dringend erforderlichen Leitfäden. Ein für alle Beteiligten wichtiger Katalog mit Fragen und Antworten liege inzwischen vor, sei aber unzureichend und praxisfremd und beantworte nicht die wesentlichen Fragen. Das von der EU vorgestellte „Informationssystem“ zur Abgabe der Sorgfaltserklärungen funktioniert nach Auskunft von Teilnehmern am Pilottest nicht zufriedenstellend. Eine Schnittstelle zur EU-Kommission zwecks Übertragung von relevanten Daten zur Sorgfaltspflicht befindet sich erst im Frühstadium der Entwicklung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Erfüllung der Sorgfaltspflicht ist die Einschätzung der allgemeinen Risiken in den Lieferländern. Bei der EUTR ist dies den Holzimporteuren selbst überlassen, bei der EUDR will die EU-Kommission nun selbst eine Einstufung in „geringes, normales und hohes Risiko“ vornehmen. Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu hören ist, verzögert sich diese Einstufung, was die Erfüllung der ohnehin komplexen Sorgfaltspflicht weiter erschwert, wenn eine grundsätzliche Einstufung aller Importe mit „normalem Risiko“ erfolgen soll.
Darüber hinaus sind viele Lieferanten aktuell noch nicht in der Lage, die geforderten Daten (insb. Geokoordinaten) zur Verfügung zu stellen. Erschwerend kommt hinzu, dass z. B. China die Weitergabe von Geodaten aus sicherheitspolitischen Gründen erschwert bzw. komplett verbietet. Koordinaten sind dort in einigen Fällen zwar verfügbar, es liegen aber keine offiziellen Umrechnungsfaktoren vor, um diese Koordinaten in das von der EU geforderte Format umzuwandeln. Und selbst wenn dies gelingen würde: chinesische Koordinaten beinhalten eine Fehlerquelle. Dadurch weichen die Koordinaten immer mehrere hundert Meter in zufälliger Richtung von der Realität ab. „Die EU ist gefordert, hier eine Lösung zu finden“, mahnt Goebel.
Der europäische Holzhandelsverband (ETTF) hat sich mit anderen Verbänden in einem offenen Statement bereits direkt an die EU-Kommission gewandt, um eine Verschiebung des Inkrafttretens der EUDR zu erwirken.