09.10.2023
Tarifliches: IG Metall kündigt Entgelt-Tarifvertrag für Parkettleger
Die
IG Metall hat den Entgelt-Tarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt. Forderungen der Arbeitnehmervertreter sowie Verhandlungstermine wurden bislang nicht benannt. Die Landesinnung Parkett- und Fußbodentechnik Baden-Württemberg weist Fachbetriebe in diesem Kontext jedoch darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Tarifabschlüsse anderer Branchen mit Entgelterhöhungen ab dem 1.1.2024 deutlich oberhalb des letzten Abschlusses gerechnet werden müsse.
Außerdem steigt ab 1. Januar die Entlohnung der Entgeltgruppe E 2, die auf Grundlage des Entgelt-Tarifvertrages für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht, auf 12,41 EUR brutto/Std.