05.09.2022
IVK informiert über Schulungen zu Diisocyanaten
Ab 24. August 2023 werden Schulungen für alle gewerblichen und industriellen Anwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten ab 0,1 Gewichtsprozent verpflichtend. Dazu informiert der Industrieverband Klebstoffe (IVK). Eine gemeinsame Verbändeinitiative von Diisocyanatherstellern und Formulierern hat ein Online-Schulungsprogramm gestartet, um die sichere Verwendung von Diisocyanaten für Hersteller und professionelle Anwender in ganz Europa zu gewährleisten. Die
PU-Schulungsplattform ist in Deutsch, Französisch, Niederländisch, Spanisch und Italienisch verfügbar. Die übrigen EU-Sprachen sollen im Laufe des Jahres 2022 folgen. Zum besseren Verständnis der PU-Beschränkungen hat die Industrievereinigung FEICA zudem das
Merkblatt „Eine sichere Zukunft für Polyurethanprodukte“ erstellt.
Rechtlicher Hintergrund: Am 4. August 2020 wurde die Beschränkung von Diisocyanaten im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgegeben und trat 20 Tage später in Kraft. Somit dürfen nach dem 24. August 2023 Diisocyanate weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden. Ausnahmen sind gegeben, wenn die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination weniger als 0,1 Gewichtsprozent beträgt oder der Arbeitgeber oder Selbstständige sicherstellt, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.