15.07.2021
DGUV informiert zu emissionsarmen Verfahren für Arbeiten an asbesthaltigen Materialien
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Information 201-012 „Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien“ neu aufgelegt. Sie wurde grundlegend überarbeitet, da sich sowohl die Gefahrstoffverordnung als auch die TRGS 519 zwischenzeitlich geändert haben.
Beschrieben wird das Anerkennungsverfahren für „emissionsarme Verfahren“ – dabei handelt es sich nach TRGS 519 Nr. 2.9 um Tätigkeiten mit geringer Exposition, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft und anerkannt sind. Eine
Liste wird von der DGUV im Internet aktuell gehalten. Zuletzt ergänzt wurde unter anderem das Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund, das Entfernen asbesthaltiger Estriche (insbesondere Magnesia-Estriche) von mineralischem Untergrund und der Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund.