Böhmler Einrichtungshaus GmbH - Erfolgreiche Brancheninitiative 2018
Böhmler im Tal, München

Böhmler im Tal, München

„Mit einer Stimme“ ans Ziel


Anfang 2018 trat die Neuregelung der Mängelhaftung im reformierten Bauvertragsrechts in Kraft. Gegen die bis dato unfaire Belastung des Handwerks bei anfallenden Ein- und Ausbaukosten hatte die Brancheninitiative „Mit einer Stimme“ maßgeblich mobil gemacht. Dem gemeinschaftlichen und ausdauernden Engagement der Initiatoren gebührt Anerkennung – und wird daher mit dem Parkett Star geehrt.

Dafür hatte das Handwerk lange gekämpft: Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftunvg wurde im März 2017 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen und trat zum 1. Januar 2018 in Kraft. Aktiv mitgewirkt an diesem Erfolg für das Handwerk hat die Initiative „Mit einer Stimme“. Zu den Initiatoren unter Federführung von Thomas Böhmler, Objekteur aus München, zählen mehrere Verbände und Verbundgruppen aus dem Innenausbau-Handwerk. Darunter der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik, der Bundesverband Estrich und Belag, der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Netzwerk Boden und Parkettprofi sowie die Decor-Union.

Seit 2015 hatte der gewerkeübergreifende Zusammenschluss ein faires Gewährleistungsrecht gefordert: „Mit einer Stimme“ wurde der Protest direkt an den Bundestag adressiert, die Koalition sollte das Thema neu behandeln. Um dem Nachdruck zu verleihen, wurde im Frühjahr 2015 im Internet unter www.miteinerstimme.org eine Online-Petition gestartet.

Ausweg aus der Haftungsfalle

Nach Beschluss der Gesetzesnovelle war die Erleichterung bei allen Beteiligten groß. Thomas Böhmler kommentierte: „Wichtig ist für uns Handwerksbetriebe, dass wir vor existenzbedrohenden Haftungsfällen geschützt werden. Dieses Ziel ist mit der Gesetzesreform verwirklicht worden und wir werten das auch als Erfolg unserer Initiative.“ Für Handwerker bedeute dies, dass die „Haftungsfalle endlich beseitigt wurde“. Künftig kann ein Handwerker grundsätzlich von seinem Lieferanten, der ihm mangelhaftes Material geliefert hat, und das er bei seinem Kunden eingebaut hat, nicht nur neues Material, sondern auch die Erstattung der Ein- und Ausbaukosten verlangen. Für die Kosten des zusätzlichen erforderlichen Aus- und Wiedereinbaus haftet zunächst der Verkäufer, der wiederum gegebenenfalls seinen Lieferanten in Regress nehmen kann – bis rückwärts zum Hersteller. „So hat letztlich derjenige die Kosten zu tragen, der dafür verantwortlich ist“, resümiert die Brancheninitiative.

Die umstrittene AGB-Festigkeit wird indes als eine „rechtlich sehr komplexe Regelungsmaterie“ bewertet: „Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Lösung geeinigt, die Verbraucher und kleine Handwerksbetriebe schützt, aber im unternehmerischen Geschäftsverkehr eine flexible Inhaltskontrolle durch die Gerichte erlaubt, sodass die besonderen Gegebenheiten von Geschäften im B2B-Bereich berücksichtigt werden können.“ Die nun gefundene Lösung ermögliche flexible Entscheidungen der Gerichte auf vielfältige Konstellationen.

Mögliche neue Ziele bereits im Visier

„Uns ging es mit unserer Initiative und mit unserer gemeinsamen Internetseite www.miteinerstimme.de ausschließlich um die Mängelgewährleistung. Und da ist unsere Arbeit jetzt vorerst getan. Wir beobachten aber die Entwicklung der möglichen AGB-Gestaltung“, sagt Thomas Böhmler dazu. In der Initiative gibt es aber auch Überlegungen, das bestehende Netzwerk und die erworbenen Erfahrungen für ein anderes Thema zu nutzen: Die Wiedereinforderung der Meisterpflicht für bestimmte Handwerksberufe steht ganz oben auf der Agenda. ila


Erfolgreiche Brancheninitiative des Jahres 2018
Böhmler Einrichtungshaus GmbH
Tal 11
80331 München
eMail: info@boehmler.de
Internet: www.boehmler.de
Adresse auf Karte zeigen