27.09.2023

HDH begrüßt Neubaumaßnahmen, mahnt aber mehr Sanierungsförderung an

Nach dem Wohnungsbaugipfel Ende September, bei dem die Bundesregierung ein Paket für zusätzliche Investitionen im Bausektor angekündigt hat, begrüßt der Hauptverband der Holzindustrie, HDH, grundsätzlich die Konjunkturmaßnahmen, kritisiert jedoch, dass nicht mehr Anreize für klimagerechtes Bauen geschaffen würden.

Für den Neubaubereich hält der HDH die Anhebung der Einkommensgrenzen bei der Wohneigentumsförderung für Familien, und die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten (AfA) für sinnvoll. „Begrüßenswert ist zudem, dass die Bundesregierung den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbssteuer ermöglichen will“, erklärt HDH-Hauptgeschäftsführer Denny Ohnesorge. Bei dem angekündigten Abbau von Bürokratie sowie der Beschleunigung von Planung und Genehmigungen komme es auf eine erfolgreiche Umsetzung in den Ländern an. Den Klimaschutz im Gebäudesektor habe die Bundesregierung mit der Aussetzung des EH40-Standards erst einmal verschoben.“

Kritisch sieht der HDH die Ausgestaltung der angekündigten Maßnahmen zur Sanierungsförderung. „Wir benötigen eine substanzielle Förderung des Sanierens. Die Förderquoten beim Sanieren müssen dauerhaft steigen, damit wir 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen.“ Dass die angekündigte Verbesserung der Sanierungsförderung auf 30 % schon nach zwei Jahren auslaufen solle, sei das Gegenteil von Planungssicherheit für eine langfristig planende Branche. 

Mit Enttäuschung reagiert der HDH hingegen auf die Ankündigung der Bundesregierung, dass der Klimaschutz auch bei Materialien und ihrer Produktion verankert werden soll, sobald dies „bürokratiearm leistbar“ sei. „Wenn wir die Klimaziele im Gebäudesektor erreichen wollen, müssen wir bereits heute die Treibhausgas-Emissionen eines Gebäudes im gesamten Lebenszyklus in den Blick nehmen. Das Ergebnis der Ökobilanzierung eines geplanten Gebäudes muss die Höhe der staatlichen Zuschüsse bestimmen“, forderte Ohnesorge. Bei der Ökobilanzierung sollte zudem zwischen Bau und Betrieb der Gebäude klar unterschieden werden. Zu begrüßen sei schließlich, dass die Bundesregierung bei der für 2024 geplanten Novellierung des Vergaberechts anstrebt, Nachhaltigkeitskriterien stärker zu verankern.
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