05.05.2026

ZDH kritisiert überarbeitete Entwaldungsverordnung

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert das am 4. Mai von der EU-Kommission vorgelegte Ergebnis der Überprüfung der Entwaldungsverordnung. „Die Korrektur der Entwaldungsverordnung ist unzureichend und bleibt weit hinter dem zurück, was erforderlich gewesen wäre“, sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Entgegen wiederholter Forderungen des Handwerks habe die EU-Kommission kein weiteres Änderungsgesetz vorgelegt. „Der Ansatz, gesetzliche Widersprüche über Orientierungshilfen und untergesetzliche Anpassungen zu beheben, lässt zentrale Probleme unangetastet“, so Schwannecke.

Zwar sei die Novellierung im vergangenen Jahr auf Betreiben der Bundesregierung ein wichtiger Schritt gewesen, doch sie hätte durch eine weitere Änderungsinitiative fortgeführt werden müssen. Mit dem jetzigen Ergebnis blieben Regelungen bestehen, die für nachgelagerte Marktteilnehmer zu erheblichen Belastungen führen und eine umfassende Nachverfolgung nichtkonformer Erzeugnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette erzwinge. „Damit wird genau das Gegenteil dessen erreicht, was beabsichtigt war: Statt klarer und handhabbarer Vorgaben entstehen neue Unsicherheiten, zusätzliche Bürokratie und erhebliche Haftungsrisiken“, mahnt Schwannecke.

Die EU-Entwaldungsverordnung soll am 30. Dezember 2026 in Kraft treten; für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2027.
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