25.03.2024

Holzindustrie: Verbände aus sieben EU-Staaten fordern EUDR-Überarbeitung

Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, ist bis zum Ende des Jahres 2024 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen. Der unlängst durchgeführte Praxistest eines EU-Informationssystems zur Datenerfassung hat auch in Österreichs Holzindustrie für großen Unmut gesorgt, ebenso der immense Bürokratieaufwand, „ohne direkt die Ursachen der Entwaldung anzugehen“. Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten sorgt die EUDR für Verdruss. Die Interessenverbände der Holzindustrie aus Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien fordern daher gemeinsam eine „inhaltliche und praxistaugliche Überarbeitung“. Länder mit stabiler bzw. zunehmender Waldfläche, nachhaltiger Waldbewirtschaftung und funktionierendem Gesetzesvollzug seien von den unnötigen bürokratischen Hürden auszunehmen. Denn: „Die EUDR verfolgt wertvolle Ziele, die über bürokratische Verpflichtungen für Unternehmen nicht erreicht werden können“.

Mit Blick auf die bevorstehende Wahl zum Europäischen Parlament plädieren die Verbände für eine umfassende Folgenabschätzung der bisherigen Green-Deal-Beschlüsse und ihrer Wechselwirkungen für die Wälder und die Wertschöpfungskette Forst- und Holzwirtschaft. Zudem regen sie wirksamere Alternativen im Kampf gegen die weltweite Entwaldung an. Die EU verfügt über die exklusive Zuständigkeit für internationale Handelsabkommen. „Diese Kompetenz sollte die EU nutzen und Vereinbarungen mit Drittstaaten treffen, um Sozial- und Umweltstandards zu fördern.“
Parkett Magazin
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